Gerüstloses Bauen

Kollektivschutz

Gerüstloses Bauen

Unsere Fachexperten unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes für diese einzigartige Bauweise.


Zertifizierung

individuell mit SUVA & BauAV

Leistungen

Planung & Installation

Anwendungsorte

Baustellen ohne Gerüstmöglichkeit

Experte

Jürg Leuenberger


Darf überall gerüstlos gebaut werden?

Die gerüstlose Bauweise darf nur angewendet werden, sofern ein Gerüst technisch nicht mehr möglich ist oder mit unverhältnismässigen Risiken verbunden wäre. Gemäss der BauAV Art. 29 darf unter bestimmten Voraussetzungen vom Fassadengerüst abgewichen werden.

Termin vereinbaren

Projekt planen

nach BauAV und EN1263-1


Was sind die grössten Vorteile beim gerüstlosen Bauen?

Durch einen einfachen Aufbau der Absturzsicherung ist eine grosse Zeit- und Konstenersparnis möglich. Wochenlagen Gerüstmietkosten entfallen. Zudem besteht eine hohe Flexibilität bei architektonisch komlexen Gebäuden. Da keine Verankerungen gesetzt werden müssen, wird die Bausubstanz  geschützt.

Komponenten

Das gerüstlose Bauen setzt sich aus unsere Templine® und einem Seitenschutznetz nach EN1263-1 zusammen.



Kollektive Absturzsicherung mal Anders

Dort, wo die herkömmlichen Sicherheitsmittel nicht mehr genutzt werden können, wird mit einer Kombination einer Templine® und einem Seitenschutznetz die Sicherheit für alle möglich, sodass eine PSA nur noch an wenigen Stellen getragen werden muss.




Jürg Leuenberger

Leiter Kollektivschutz & temporäre Absturzsicherung

076 596 78 16

juerg.leuenberger@repapress.ch