Gerüstloses Bauen
Gerüstloses Bauen
Vorschriften
Artikel 26 der Bauarbeiterverordnung vom 18. Juni 2021 verlangt ein Fassadengerüst ab einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 3 m. Wo das Errichten eines Fassadengerüstes technisch nicht mehr möglich ist oder mit unverhältnismässigen Risiken verbunden wäre, kann unter bestimmten Voraussetzungen, gestützt auf Art. 29 BauAV, von der Forderung ein Fassadengerüst zu erstellen, abgewichen werden.
Die Suva ist gestützt auf Artikel 69 VUV und berechtigt Abweichungen von den Vorschriften über die Arbeitssicherheit zu bewilligen, wenn erwiesenermassen andere, ebenso wirksame Massnahmen getroffen werden. Mit der Zustimmung oder Ablehnung eines Antrags per Verfügung erlangt der Betrieb Rechtssicherheit übre die getroffene Alternativmassnahmen.
Fachexperten für gerüstloses Bauen
Wir sind mit unseren Fachexperten für gerüstloses Bauen Ihr komepetenter Ansprechpartner! Unsere Fachexperten unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes für diese einzigartige Bauweise.
Wir bieten als Hersteller und Gesamtanbieter von Absturzsicherungssystemen, mit eigener Entwicklungsabteilung, auch eine innovative und zertifizierte Lösung nach EN795 B für die gerüstlose Bauweise an.
Dank der eigenen Entwicklungsabteilung, können wir auch kundenspezifische Lösungen ausarbeiten und zertifizieren. Alles aus einer Hand!
Templine
"Templine" heisst unser temporäres Seilsicherheitssystem. Gerade bei Hochbauten - die im Trend liegen - spielt das Produkt seine Stärken aus. Es eignet sich speziell für die Montage von Fassadenelementen bei gerüstlosem Bauen. Die Templine® darf für die Sicherung von bis zu vier Personen pro System gleichzeitig eingesetzt werden. Das System bietet einen optimale Schutz gegen Absturz mit einer grossen Bewegungsfreiheit. Es ermöglicht ein Überfahren der Zwischenseilführungen und dank innovativen Eckenelementen auch Ecken mit dem Seilläufer, ohne umhängen und dabei die Sicherung lösen zu müssen. Sprich ein sogenanntes "überfahrbares System". Unsere Templine kam erstmals am Zürcher Prime Towe im Jahr 2008 - 2010 zum Einsatz und hat sich seither bei vielen weiteren Referenzobjekten bewährt.
Elemente
- Drahtseil Ø8mm verzinkt
- Ratschenzurrgurte aus Spannelementen
- Zwischenseilführungen
- Ratschenzurrgurte als Befestigungselement der Zwischenseilführungen
- Seilläufer abnehmbar
- Antirutschmatten und Schutzschläuche
- Optional: Anschlagschlingen
Die Templine® darf nur mit einem zugelassenen Auffanggurt EN361, einem Höhensicherungsgerät nach EN360 von max. 6m Auszugsseil und einer Falldämpferleine nach EN355 als Zwischensicherung benutzt werden.
Zusätzlich zum temporären Seilsicherungssystem Templine® bieten wir als Zonenabschrankung, 2m von der Deckenkante zurückversetzt, geschosshohe Schutznetze nach EN1263-1 an.
Auch hier bieten wir die passende Lösung!
Die Templine® sowie auch die Zonenabschrankung werden durch unsere Montagespezialisten montiert.
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Jashar Pepaj