Arbeiten in der Höhe; wer trägt welche Verantwortung?

Arbeiten in der Höhe; wer trägt welche Verantwortung?

Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten - welche Pflichten und Verantwortungen müssen Betreiber und Werkeigentümer berücksichtigen?

Unterhalts- und Sicherheitskonzept

Repapress AG weiss aus jahrzehntelanger Erfahrung welche Sicherungsmöglichkeiten für Ihre Liegenschaft optimal geeignet sind.
Um eine zeitgerechte Arbeitssicherheit zu garantieren, müssen nachhaltige Lösungen ein- und umgesetzt werden.
Gerne stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung, Planung und der entsprechenden Umsetzung zur Seite. 

Gesetzliche Pflichten des Unterhalt-Verantwortlichen und des Betreibers

Arbeitnehmer, wie z.B. die Verantwortlichen des technischen Unterhalts, kommen den gesetzlichen Vorschriften nach indem sie die erforderlichen Schutzmassnahmen einsetzten  und diese bei Handwerkern einfordern.
Dies bedeutet, dass bei Arbeiten in der Höhe erforderliche Massnahmen umzusetzen sind:

¡ BauAV Art. 18 + 22 Absturzhöhe
¡ BauAV Art. 33 iii Dachöffnungen
¡ VUV Art. 8 Alleinarbeit bei Unterhaltsarbeiten ist ausgeschlossen

Bei Nichteinhaltung der Massnahmen machen sich Unternehmer und ausführende Arbeiter strafbar.

¡ StGB 229 Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde
¡ StGB 230 Nichtanbringen von Sicherheitsvorrichtungen

Rechtliche Pflichten des Werkeigentümers

Die rechtlichen Grundlagen der Bauherren – zu welchen auch Schulgemeinden gehören, werden im Obligationenrecht festgehalten.

Gemäss OR 58 + 59 ist der Bauherr verpflichtet, den ausführenden Mitarbeitern und Unternehmen geeignete Schutzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch bei Unterhaltsarbeiten.

Repapress Schulhäuser

Gerne steht Ihnen bei Fragen unser Team zur Verfügung. info@repapress.ch 

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